Allgemeine Geschäftsbedingungen
Quentel Immobilien - Maklerhaus
1. Maklertätigkeit Quentel Immobilien – Maklerhaus, Inhaber Michael Quentel, Bei der Apostelkirche 11, 20257 Hamburg (nachfolgend: Unternehmen) erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen als Immobilienmakler für den Auftraggeber (nachfolgend: Kunde). Sofern und soweit andere Leistungen als Maklerleistungen Gegenstand einer Tätigkeit des Unternehmens werden sollen, ist eine Beauftragung und eine Auftragsbestätigung jeweils in Textform vorzunehmen. Ein stillschweigender Verzicht auf diese Form ist ausgeschlossen. 2. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist das durch den Maklerkunden für die Erbringung der Maklerleistung angebotene Objekt. Der Kunde ist berechtigt, das angebotene Objekt auch anderen Maklern anzudienen und auch selbst Bemühungen zur Vermarktung zu unternehmen, sofern nicht in Textform ein zeitlich befristeter Makleralleinauftrag vereinbart wird. 3. Provisionspflicht, Ersatzgeschäft, Aufwendungsersatz a. Der Auftraggeber ist für die Maklerleistung zur Zahlung der Provision verpflichtet, sofern nicht in Textform etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird. Der Provisionsanspruch beschränkt sich bei Kunden, die Verbraucher sind und einen Kaufgegenstand erwerben auf die Hälfte der Courtage, wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt. Der Provisionsanspruch des Unternehmens entsteht mit Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch das Unternehmen (nachfolgend auch: Hauptvertrag). Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Provision in Höhe von
b. Die Provision wird mit Abschluss des Vertrages über das angebotene Objekt fällig. Ist der Kunde Verbraucher, und erwirbt der Kunde ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung, wird die Provision erst fällig, wenn der Verkäufer die Hälfte der Provision zahlte und die Zahlung gegenüber dem Kunden nachgewiesen wurde. c. Die Provision wird auch fällig, wenn der Kunde einen Vertrag über das angebotene Objekt mit einem Rechtsnachfolger auf Seiten des anderen Vertragsteils schließt oder ein anderes, als zunächst angestrebtes Rechtsgeschäft abschließt, das den Kunden wirtschaftlich gleichstellt (Erbbaurechtsbestellung statt Kauf, Pacht statt Miete, Dauerwohnrecht oder Nießbrauchsrecht statt Kauf oder Miete. Dies gilt jeweils auch umgekehrt). Für die Berechnung der Provision ist der höhere Provisionsansatz aus Nr. 3 a dieser Geschäftsbedingungen maßgeblich. d. Sollte der Auftrag enden, ohne dass der Vertrag über das angebotene Objekt geschlossen wird, erstattet der Kunde dem Unternehmen die durch die Auftragsbearbeitung entstandenen Aufwendungen. Und zwar Fahrtkosten mit EUR 0,35 je km, Termine zur Objektbesichtigung mit EUR 180,- je Terminstunde am Objekt, Annoncengebühren in tatsächlich angefallenem Umfang auf Nachweis, Kopierkosten mit EUR 0,60 je Farbkopie und EUR 0,40 je s/w-Kopie, jeweils zzgl. Umsatzsteuer auf entsprechende Rechnungslegung durch das Unternehmen. Bei Verbrauchern, die ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung erwerben wollten, beschränkt sich der Aufwendungsersatz auf den hälftigen Betrag. 4. Reservierungsgebühr Sofern eine Reservierungsgebühr vereinbart wird, beträgt diese 10% der bei Abschluss des Vertrages über das angebotene Objekt für den Kunden fällig werdenden Netto-Provision zuzüglich Umsatzsteuer. Die Reservierungsgebühr wird mit Abschluss der Reservierungsvereinbarung fällig und wird bei Abschluss des Vertrages über das angebotene Objekt auf die sodann fällige Provision angerechnet. 5. Doppeltätigkeit Dem Unternehmen ist es nachgelassen, auch für den Interessenten des angebotenen Objektes provisionsberechtigt tätig zu werden. Das Unternehmen zeigt eine Doppeltätigkeit dem Kunden an. 6. Informationspflicht des Kunden a. Der Kunde erteilt dem Unternehmen sämtliche Informationen, die für die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit erforderlich oder sachdienlich sind. Der Kunde verpflichtet sich zur Erteilung vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben. b. Sollte das Unternehmen unter der Behauptung fehlerhafter Informationen über das angebotene Objekt durch den Käufer oder Mieter/Pächter oder sonst Nutzungsberechtigten Vertragspartner des Hauptvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, hält der Kunde das Unternehmen von der Inanspruchnahme und den hierdurch ausgelösten Aufwendungen frei. c. Der Kunde informiert das Unternehmen unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages und übermittelt dem Unternehmen eine vollständige Kopie des Hauptvertrages. Bei dem Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages verpflichtet sich der Kunde, auf die Aufnahme einer Vertragsklausel hinzuwirken, die dem Unternehmen ein unmittelbares eigenes Forderungsrecht gegenüber dem Provisionspflichtigen gewährt (Vertrag zu Gunsten Dritter). Der Kunde wirkt ferner darauf hin, dass die Vertragsbeurkundenden den Notar anweisen, dem Unternehmen eine Abschrift der Urkunde direkt zu übersenden. 7. Weitergabeverbot Durch das Unternehmen erteilte Informationen und übergebene Objektunterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dieser ist ohne Zustimmung des Unternehmens in Textform nicht berechtigt, die Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben. Gibt der Kunden dementgegen Informationen und/oder Objektunterlagen an Dritte weiter und kommt es zu einem Abschluss des Vertrages über das angebotene Objekt, ohne dass das Unternehmen eine Provision verdient, ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen die Provision zu zahlen, die bei einem Abschluss des Hauptvertrages durch den Kunden anstelle des Dritten angefallen wäre. 8. Vorkenntnis des Kunden Sollte der Kunde Vorkenntnis des angebotenen Objekts bei erteiltem Suchauftrag oder Vorkenntnis von dem bekannt gemachten Interessenten haben, zeigt der Kunde dies dem Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen an. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht berechtigt das Unternehmen zur Geltendmachung eines Schadens- oder Aufwendungs-ersatzanspruches. 9. Haftungsbeschränkung a. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Objektangaben. b. Eine Haftung des Unternehmens wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern nicht Körperschäden oder das Leben des Kunden betroffen sind. 10. Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Ausschluss Kunden-AGB a. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. b. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung soll durch eine solche im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den übrigen Bestimmungen nicht widerspricht. c. Diese Geschäftsbedingungen gelten als AGB ausschließlich, etwaige Allgemeine Geschäftsbedin-gungen des Kunden finden keine Anwendung. |